Die UNIVERSITÄT BREMEN sucht für den Fachbereich Rechtswissenschaft bei Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke, Professur für Öffentliches Rechts mit dem Schwerpunkt deutsches, europäisches und internationales Umweltrecht, Verwaltungsrecht/ Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht (FEU), zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 3 Jahren - vorbehaltlich der Stellenfreigabe-
*eine wissenschaftliche Mitarbeiterin / einen wissenschaftlichen Mitarbeiter*
mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines entsprechend vollbeschäftigten Angestellten - Entgeltgruppe 13 TVL -
*A U F G A B E N :*
Wissenschaftliche Dienstleistungen im Rahmen der juristischen Ausbildung insbesondere
- Leitung von Arbeitsgemeinschaft en im Öffentlichen Recht
- Vorbereiten und Korrigieren von Aufsichtsarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten nach Weisung der Hochschullehrerin
- Klausurenaufsicht
- i.Ü. Unterstützung der Hochschullehrerin in Forschung und Lehre (siehe Denomination der Professur)
Wissenschaftliche Dienstleistungen in der Forschung auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts sowie des Europäischen Umweltrechts.
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*V O R A U S S E T Z U N G E N :*
Erfolgreicher Abschluss einer juristischen Ausbildung und Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit. Bereitschaft, auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts zu promovieren.
Die Stelle dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zugleich der wissenschaftlichen Weiterqualifikation mit dem Ziel der Promotion.
Die Universität Bremen beabsichtigt, den Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereic h zu erhöhen und fordert deshalb Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Bewerberinnen/ Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher
fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der *Kennziffer*
*A 107/08 *bis zum 11. Juli 2008 an die
Universität Bremen
Fachbereich Rechtswissenschaft
Bibliothekstraß e
28359 Bremen.
Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung keine Originalunterlagen ein, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können, sondern nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.
http://www.stellen. uni-bremen. de/a107-08. php3
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